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   BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71   

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https://dejure.org/1971,5164
BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71 (https://dejure.org/1971,5164)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1971 - 1 StR 256/71 (https://dejure.org/1971,5164)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1971 - 1 StR 256/71 (https://dejure.org/1971,5164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Verlesung der als Beweismittel dienenden Urkunden - Fotokopien als Gegenstand einer Urkundenfälschung - Verständnis der Kopien nach den Vorstellung des "Fälschers" als "Original der Fälschung" - Herstellung eines "Originals in Form einer Kopie" - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.07.1971 - 1 StR 604/70

    Betrug durch mehrfache Sicherungsübereignungen und durch Bankrott -

    Auszug aus BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
    Bei einem solchen Betrug ist der Schädigungsvorsatz schon dann gegeben, wenn der Täter weiß, daß nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben die Forderung des Gläubigers nicht als gleichwertig angesehen wird (RGSt 74, 129, 130; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1953 - 5 StR 159/53, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB § 263 Rdn. 35; BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 604/70 -).

    Welche Erwartungen er an die spätere Entwicklung der Verhältnisse stellen durfte oder gestellt hat, ist dabei nicht entscheidend, weil es sich hierbei um einen Vorgang handelt, der für die Tatbestandsverwirklichung ohne Bedeutung ist und nur die Schadenswiedergutmachung betrifft (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 604/70 -).

  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
    Der Revision ist darin beizupflichten, daß Fotokopien nicht Gegenstand einer Urkundenfälschung sein können, weil sie grundsätzlich keine Urkunden im Sinne der genannten Strafnorm sind (BGHSt 24, 140 = NJW 1971, 1812 Nr. 14).
  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
    Damit ist der Tatbestand der Urkundenfälschung bereits erfüllt, denn auch die Vorlage der Fotokopie einer gefälschten Urkunde kann ein Gebrauchmachen im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB sein (BGHSt 5, 291; BGH NJW 1965, 642 Nr. 13).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
    Der Anklagesatz, der den Erfordernissen des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO Rechnung trägt, ist zwar sehr ausführlich gehalten und in direkter Rede gefaßt, er enthält aber keine Darlegungen, die das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen wiedergeben oder auf eine vorweggenommene Würdigung der Ermittlungen oder der Einlassung des Angeklagten hinauslaufen (vgl. für den Eröffnungsbeschluß nach § 207 Abs. 1 StPO a.F.: BGHSt 5, 261).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
    Ihr Inhalt kann auch durch Mitteilung des Vorsitzenden zur Kenntnis des Gerichts und der Prozeßbeteiligten gebracht werden (BGHSt 1, 94, 96 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; BGH, Urteile vom 23. September 1952 - 2 StR 85/52 -, 30. April 1953 - 4 StR 534/52 - und 10. November 1955 - 3 StR 101/55 -).
  • BGH, 12.01.1965 - 1 StR 480/64

    Berücksichtigung zusätzlicher Schäden bei der Strafzumessung - Nachträgliche

    Auszug aus BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
    Damit ist der Tatbestand der Urkundenfälschung bereits erfüllt, denn auch die Vorlage der Fotokopie einer gefälschten Urkunde kann ein Gebrauchmachen im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB sein (BGHSt 5, 291; BGH NJW 1965, 642 Nr. 13).
  • RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40

    Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines

    Auszug aus BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
    Bei einem solchen Betrug ist der Schädigungsvorsatz schon dann gegeben, wenn der Täter weiß, daß nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben die Forderung des Gläubigers nicht als gleichwertig angesehen wird (RGSt 74, 129, 130; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1953 - 5 StR 159/53, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB § 263 Rdn. 35; BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 604/70 -).
  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62

    Fortgesetzte Überziehung von Bankkrediten als gemeinschaftlicher Betrug -

    Auszug aus BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
    Verletzte im Sinne dieser Vorschrift sind auch die Zeugen, die auf Veranlassung und als - wenn auch gutgläubiges - Werkzeug des Täters zur Tat in strafrechtlich nicht vorwerfbarer Weise beigetragen haben und die der Täter dadurch dem - wenn auch im Ergebnis unbegründeten - Verdacht einer Teilnahme an dieser Tat ausgesetzt hat (BGHSt 17, 248, 252) [BGH 22.05.1962 - 1 StR 156/62].
  • BGH, 07.01.1964 - 5 StR 549/63

    Verlesung und Verwertung einer Urkunde - Anforderungen an die Beweiswürdigung -

    Auszug aus BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
    Auch wenn er damals in dem Verdacht gestanden haben mag, an den Straftaten beteiligt gewesen zu sein, handelt es sich bei seiner Aussage um eine schriftliche Äußerung, die zu Beweiszwecken gegenüber einer mit einem Strafverfahren befaßten Behörde abgegeben worden ist (BGH, Urteil vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63 -, mitgeteilt bei Kleinknecht, StPO 29. Aufl. § 251 Anm. 5 B).
  • BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
    Ihr Inhalt kann auch durch Mitteilung des Vorsitzenden zur Kenntnis des Gerichts und der Prozeßbeteiligten gebracht werden (BGHSt 1, 94, 96 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; BGH, Urteile vom 23. September 1952 - 2 StR 85/52 -, 30. April 1953 - 4 StR 534/52 - und 10. November 1955 - 3 StR 101/55 -).
  • BGH, 30.04.1953 - 4 StR 534/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.02.1968 - 1 StR 615/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kind

  • BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1953 - 5 StR 159/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1981 - 1 StR 222/81

    Rechtmäßigkeit eines Freispruchs eines Angeklagten vom Vorwurf des Betruges -

    Waren die wirtschaftlichen Verhältnisse des Sägewerks bereits im Augenblick der Wechselhingabe so, daß ernstlich zu befürchten war, die Wechsel würden bei Fälligkeit nicht eingelöst, und lieferte H. im Austausch gegen diese Wechsel Holz, so war das Vermögen H. nach dem Austausch geringer als vorher, denn die unsichere Erwartung, die Angeklagten würden das Holz alsbald verarbeiten und verkaufen und dann mit dem Erlös Verbindlichkeiten von entsprechender Höhe tilgen, war von geringerem Wert als eine sichere Wechselforderung und konnte keinen unmittelbaren Ausgleich herstellen, sondern allenfalls zu einem mittelbaren Ausgleich und damit zu einer Schadenswiedergutmachung führen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1971 - 1 StR 256/71, bei Dallinger MDR 1972, 197; Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 604/70).
  • BGH, 07.03.1972 - 1 StR 484/71

    Verlesung der Anklageschrift als Grund für die Besorgnis der Befangenheit der

    Die bloße Verlesung des Anklage satzes , die das Gesetz vorschreibt, kann jedenfalls eine Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen, mag er auch sehr ausführlich gehalten und in direkter Rede gefaßt sein (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1971 - 1 StR 256/71).
  • BGH, 28.01.1975 - 1 StR 651/74

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen

    Eine Verletzung von § 261 StPO ist nicht gegeben, weil das nach § 249 StPO an sich notwendige Verlesen eines Schriftstücks entbehrlich ist, wenn der Vorsitzende den Inhalt des Schreibens durch Vorhalt feststellt (RGSt 69, 88; BGH, Urteile vom 12. September 1951 - 1 StR 372/51, vom 30. Juni 1973 - 1 StR 799/52 - und vom 28. November 1958 - 1 StR 398/58); das gilt grundsätzlich auch für die Einführung fremdsprachlicher Urkunden in die Hauptverhandlung, soweit ihr Inhalt auf Grund des Vorhalts den Prozeßbeteiligten in zutreffender Weise zur Kenntnis gebracht wird (BGH, Urteile vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 - und vom 23. November 1971 - 1 StR 256/71).
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